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Sonderabfall Gefahrenstoffe, die brennbar oder ätzend sind, müssen speziell entsorgt werden

Gefährliche Abfälle, die z.B. brennbar, giftig, ätzend oder umweltgefährdend sind, gelten als Sonderabfall. Sie erfordern einen verantwortungsbewussten Umgang und unterliegen bei der Entsorgung besonderen gesetzlichen Bestimmungen.

Als besondere Dienstleistung sortieren und verpacken wir Chemikalien auch beim Kunden vor Ort in Spezialbehälter.

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